Brief, Zeitschrift, Illustrierte |
1,00 € |
Brief einscannen (bis 6 Seiten) und per E-Mail weiterleiten |
2,00 € |
kleine Warensendung, im Briefumschlag, bis 500 gr. und bis 2 cm Dicke |
2,00 € |
Päckchen, max. 60 cm x 30 cm x 15 cm, bis maximal 2 kg |
3,00 € |
Paket bis 15 kg, max. 120 cm x 60 cm x 60 cm |
5,00 € |
Paket über 15 kg bis 30 kg, max. 120 cm x 60 cm x 60 cm |
7,00 € |
Paket über 30 kg bis 50 kg, max. 120 cm x 60 cm x 60 cm |
10,00 € |
Sperrgut, Palettenware, z.B. Satz Autoreifen, Möbel, Fahrräder, Sendungen über 200 cm Länge, je Volumen bis 1 m³ max. 120 cm x 80 cm x 100 cm |
20,00 € |
bei Übergrößen, z.B. Paket bis 10 kg aber 160 cm Länge, Palette 200 cm Länge oder über 100 cm Höhe,
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50 % Aufschlag zum o.g. Grundpreis |
Nachnahme & Zollgebühren Nachnahmen werden nur angenommen, wenn sie vorher angemeldet wurden!! |
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bis 100,00 € Auslage | 3,00 € |
ab 100,00 € Auslage | 5,00 € |
Lagergebühren, 4 Wochen für Pakete |
kostenlos |
2 Wochen für Sperrgut | kostenlos |
danach pro angefangener weiterer Woche | 50 % der Annahmegebühr |
Info über Sendungseingang, per E-Mail | kostenlos |
Entsorgung Kartonage |
kostenlos |
Palettenentsorgung | 5,00 € |
Einrichtung Lieferadresse, keine Grundgebühr, monatl. oder jährliche Gebühren, keine verpflichtung zu Mindest- umsatz oder so ähnlich |
kostenlos |
frankierte Rücksendungen abgeben | kostenlos |
Seit dem 15.10.2015 bescheinigt auch der deutsche Zoll wieder die Ausfuhr der im Internet bestellten Waren die an unser Paketdepot geschickt werden.
Allerdings wird die Ausfuhr nicht wie früher auf dem Grünen Zettel bescheinigt, sondern auf der Rechnung des Onlinehändlers.
Achten Sie bitte darauf, dass auf dieser Rechnung als Rechnungsadresse Ihre Wohnortadresse (z.B. Schweiz) vermerkt ist und die Lieferadresse wirklich nur als Lieferadresse genannt ist.
Und bringen Sie zur Ausfuhr in die Schweiz Ihre ausgedruckte Rechnung mit, die Sie bereits als E-Mail Anhang erhalten haben. Ganz oft kommt es vor, dass in der Sendung nur ein Lieferschein und keine Rechnung beiliegt.
Die Erstattung der Mehrwertsteuer ist Sache des Verkäufers, klären Sie vor dem Kauf ab ob und wie der Verkäufer die Mehrwertsteuer an Sie erstattet. Denken Sie aber daran, er kann die MWSt erstatten, er muss nicht.
Interessant sind auch verschiedene Publikationen der Eidgenössischen Zollverwaltung